Kinderschutz
Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und betrifft eine der vulnerabelsten Gruppen unserer Gesellschaft: Als Kinder gelten alle Personen unter 18 Jahre (vgl. Art. 6 GG; Art. 1 UN-Kinderrechtskonvention).
Der Zusammenhang von Radikalisierungs-/Extremismusprävention und Kinderschutz ist komplex und herausfordernd. Die Bearbeitung entsprechender Fälle bedarf der Bündelung unterschiedlicher Kompetenzen. Wir sind der Überzeugung, dass eine effektive Radikalisierungs- und Extremismusprävention nur gelingen kann, wenn auch der Zusammenhang zum Kinderschutz bewusst fokussiert und bearbeitet wird.
Hier gilt es, im Einzelfall sensibel zu beleuchten, welche konkreten Zusammenhänge zwischen weltanschaulichen oder extremistischen Überzeugungs- und Handlungsweisen und (potenziellen) Kindeswohlgefährdungen ausgemacht werden können. Anhaltspunkte für Gefährdungen zeigen sich im Alltag häufig durch äußerliche Merkmale und/oder Verhaltensauffälligkeiten (bspw. Loyalitätskonflikte, überzogene Verhaltensregeln oder starke Ängste). Diese werden u.a. in Einrichtungen wie KiTas, Schulen oder Kinder- und Jugendeinrichtungen durch das Personal wahrgenommen.
Anhaltspunkte für eine Gefährdung zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, die dem Wohle des Kindes dienen, ist ein sensibler Prozess, der sowohl Expertise als auch Erfahrung voraussetzt. Dafür braucht es klare und transparente Schutzkonzepte, Kenntnisse über den rechtlichen Rahmen sowie eine empathische und lösungsorientierte Grundhaltung.
Pauschale Zuschreibungen hingegen gilt es zu vermeiden, da diese weder dem rechtlichen Anspruch noch zur Lösung herausfordernder Konflikt-Situationen beitragen. Denn die „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ (Art. 6 Abs. 2 GG). Ein Eingriff in das Grundrecht der Eltern ist erst dann legitim und verpflichtend, wenn „das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet“ (§ 1666 BGB) ist.
Etwa können Kinder oder Jugendliche selbst in Radikalisierungsprozesse geraten, welche eine gesunde geistige, körperliche oder seelische Entwicklung negativ beeinflusst bzw. gefährdet wird. Andere wachsen unter dem Einfluss radikaler oder extremistischer Überzeugungen und Handlungsweisen auf, mitunter geprägt von psychischer, seelischer oder auch körperlicher Gewalt. Dies zu erkennen und angemessen einzuordnen sowie passende Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen einzuleiten, kann für Fachkräfte besonders herausfordernd sein.
Unser Wissen über typische Herausforderungen, passende Haltungs- und Handlungskompetenzen sowie Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten speist sich aus jahrelanger Erfahrung in unterschiedlichen Phänomenfeldern im Kontext von Weltanschauungsfragen, Radikalisierung und Extremismus. Diese Erfahrung knüpfen wir an ein rechtliches Grundlagenwissen: Derzeit sind vier Mitarbeitende zu sog. Insoweit erfahrenen Fachkräften nach § 8a SGB VIII (auch Kinderschutzfachkräfte, InsoFas oder Isefs genannt) ausgebildet und damit in der Lage, Einschätzungen von Gefährdungsfragen bei Kindeswohl vornehmen zu können.
In unseren Beratungs-, Fort- und Weiterbildungsangeboten stellen wir diese Expertise gerne zur Verfügung: Gemeinsam mit Ihnen als Fachkräften stärken und erweitern wir jene Handlungskompetenzen, die einen sensiblen Umgang mit Kindern in solchen besonderen Lebensumständen ermöglichen.